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Ein Verbot mit ErlaubnisvorbehaltEin Verbot mit Erlaubnisvorbehalt zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Sie dürfen also keine Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Ausnahme:Der Betroffene hat dazu ausdrücklichseine Einwilligung erklärt oder eine andere gesetzliche Vorschrift rechtfertigt den Vorgang.
Betroffene PersonenkreiseKundendaten gehören ebenso zu den personenbezogenen Daten wie die Personaldaten von Beschäftigten. Personenbezogene Kundendaten sind beispielsweise Namen von Ansprech-partnern oder E-Mail-Kontaktdaten. Dabei ist die technische Form dieser Angaben nicht von Bedeutung. Auch Fotos, Videoaufnahmen, Röntgenbilder oder Tonbandaufnahmen können personenbezogene Daten enthalten. Einzelangaben über juristische Personen, wie zum Kapitalgesellschaften oder eingetragene Vereine, sind keine personenbezogenen Daten. Etwas anderes gilt nur, wenn sich die Angaben auch auf die hinter der juristischen Person stehenden Personen beziehen, das heißt auf sie „durchschlagen“. Dies kann beispielsweise bei der GmbH einer Einzelperson oder bei einer Einzelfirma der Fall sein.Quelle: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRWhttps://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/Inhalt/FAQ/PersonenbezogeneDaten.php